WillkommenDie Todessteuer
Gewerkschafter und andere Kreise
wollen eine Todessteuer einführen.
Natürlich nennen sie es weniger
drastisch «Erbschaftssteuer». Wer
stirbt, soll dafür bestraft werden. Bei
Nachlässen über 2 Mio. Fr. sollen
20% konfisziert werden, nicht pro
Erbe, sondern pro Nachlass. 2/3 sollen
an die AHV gehen, damit man die
nötigen Reformen nicht anpacken
muss, 1/3 an die Kantone. Damit
niemand die Steuer umgehen kann,
sollen Schenkungen rückwirkend ab
dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet
und ebenfalls mit 20% besteuert
werden. Ob eine solche Rückwirkungsklausel
rechtlich haltbar ist,
wird wohl in ein paar Jahren das
Bundesgericht zu entscheiden haben.
98% aller Schweizer besitzen
weniger als 2 Mio. Fr. Ihnen kann die
Todes steuer eigentlich egal sein. Doch
wie legitim ist es, wenn eine Mehrheit
an der Urne eine Minderheit über den
Tod hinaus ausbeutet? Und wie legitim
ist es, wenn Vermögen, das schon
x-fach über die Einkommens- und Vermögenssteuer
besteuert worden ist,
nach dem Tod nochmal besteuert
wird? Zudem wird geerbtes Vermögen
bei den Erben ebenfalls wieder als
Vermögen be steuert und besteuert und
besteuert. Und wenn man eine Todessteuer
einführen will, sollte man dann
nicht wenigstens fairerweise die Vermögenssteuer
abschaffen? Das steuerlich
so viel gescholtene Deutschland
kennt übrigens keine Vermögenssteuer.
Dr. N. Bernhard, Chefredaktor
bernhard@private.ch |