Medienpreis für Qualitätsjournalismus

Ausschreibung und Teilnahmebedingungen

Der Medienpreis für Qualitätsjournalismus wurde erstmals 2002 als Medienpreis für Finanzjournalisten verliehen. Seither wird der Preis 1 Mal jährlich vergeben.

Der Medienpreis bezweckt die Unterstützung, Förderung und Anerkennung herausragender journalistischer Leistungen (Print, TV, Radio, Online).


Medien

Bewerbungen können aus folgenden Medien eingereicht werden:

  • Print
  • TV
  • Radio
  • Online


Kategorien

Bewerbungen können für folgende Kategorien eingereicht werden:

  • Politik und Gesellschaft
  • Wissenschaft und Umwelt
  • Wirtschaft und Finanz
  • Ratgeber und Konsum
  • Sport und Kultur
  • Jung-Journalistinnen und -Journalisten (bis 30 Jahre)


Sonderpreise

Im Rahmen des Medienpreises für Qualitätsjournalismus können interessierte Drittparteien (z.B. Verbände) Sonderpreise für besondere journalistische Leistungen verleihen. Die Evaluation der Bewerbungen und die Auswahl der Preisträger erfolgen durch die Jury unter Ausschluss der interessierten Drittparteien.

Die Teilnahmebedingungen für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus gelten sinngemäss auch für Bewerbungen für Sonderpreise.


Preisgelder

Die Gesamtpreissumme beträgt max. Fr. 50'000.-.

Jeder Hauptpreis ist mit Fr. 5‘000.- dotiert.

Die Jury kann zusätzlich Ehrenpreise in der Höhe von je Fr. 1‘000.- verleihen.

Pro Kategorie wird in der Regel medienübergreifend (Print, TV, Radio, Online) 1 Hauptpreis verliehen.


Evaluationskriterien

Die Bewerbungen werden anhand der folgenden Kriterien evaluiert:

  • Relevanz
  • Originalität
  • Impact
  • Rechercheaufwand
  • Grafische Aufbereitung / Fotos / Grafiken / Infografiken
  • Aufbau / Handwerkliche Qualität
  • Argumentationskette
  • Stil, Sprache, Verständlichkeit
  • Bild- und Tonbearbeitung


Teilnahmebedingungen

Bewerbungen müssen in einem allgemein zugänglichen deutsch-, englisch- oder französischsprachigen Medium publiziert bzw. ausgestrahlt worden sein.

Der Kreis der Teilnahmeberechtigten ist geografisch nicht begrenzt.
Der Medienpreis für Qualitätsjournalismus ist bewusst international ausgerichtet.

Die Medien müssen über eine eigene Redaktion verfügen, welche die organisationsinterne (redaktionelle) Qualitätssicherung sicherstellt.

Beiträge, die in Kundenmagazinen, Hauszeitungen, PR-Publikationen oder PR-Sendungen oder in selbst verlegten Broschüren erschienen sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Online-Medien sind zugelassen, falls sie über eine eigene Redaktion verfügen.
Blogs sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.

Teilnahmeberechtigt sind nur hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten.
Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.

Pro Journalistin bzw. Journalist kann nur 1 Bewerbung eingereicht werden.
Eine zusätzliche Bewerbung ist nur für einen Sonderpreis möglich.

Team-Arbeiten sind willkommen und können zusätzlich zu Einzel-Bewerbungen eingereicht werden.

Die eingereichten Arbeiten müssen in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendeschluss gedruckt bzw. ausgestrahlt worden sein. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.

Bei der Bewerbung muss die Kategorie, für welche der Beitrag eingereicht wird, benannt werden.
Jede Bewerbung kann nur für 1 Kategorie eingereicht werden.

Bewerbungen müssen im E-Mail-Begleittext begründet werden („Warum soll meine Bewerbung für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus berücksichtigt werden?“).

Bewerbungen für Sonderpreise müssen mit dem Vermerk „Bewerbung für den Sonderpreis“ versehen sein.

Bewerbungen können nicht gleichzeitig für einen Sonderpreis und den Medienpreis für Qualitätsjournalismus eingereicht werden.

Die Teilnehmenden erklären sich stillschweigend damit einverstanden, dass ihre Bewerbungen honorarfrei ganz oder auszugsweise im Rahmen der Berichterstattung über den Medienpreis für Qualitätsjournalismus wiedergegeben werden.

Bewerbungen, welche die formalen Teilnahmekriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.


Bewerbungsprozedere

Print-Bewerbungen müssen als PDFs eingereicht werden („wie gedruckt“).

TV-, Radio- und Online-Bewerbungen müssen als Internet-Links eingereicht werden.
Die Links müssen mindestens bis zum Ende des Jahres der Preisverleihung öffentlich zugänglich bleiben.

Die Bewerbungen müssen frei zugänglich sein (keine Paywall und kein Passwort-Schutz).

Die Bewerbungen müssen an die folgende Adresse gemailt werden: bernhard@private.ch


Einsendefrist

Bewerbungen können jeweils vom 1. Mai bis 30. Juni eingereicht werden.


Nominationen, Preisträgerinnen und Preisträger

Die Jury entscheidet über die Nominationen und Preisträgerinnen bzw. Preisträger.

Die Verhandlungen der Jury sind vertraulich. Die Entscheide der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt in würdigem Rahmen in Zürich.

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt an der Preisverleihung.


Preisübergabe

Die Nominierten werden persönlich an die Preisverleihung eingeladen.

Die Preise müssen durch die Preisträgerinnen und Preisträger an der Preisverleihung persönlich entgegengenommen werden. Werden Preise nicht persönlich entgegengenommen, entfällt das Preisgeld; die Auszeichnung als Preisträger wird „in Abwesenheit“ trotzdem verliehen.

Die Preisträgerinnen und Preisträger sind gebeten, an der Preisverleihung ein Kurzreferat zu ihrer Arbeit zu halten (Beweggründe, Hintergrund, Widerstände, Relevanz, Reaktionen, Wirkung u.ä.).

Sonderpreis des Arbeitgeberverbands

Ausschreibung und Teilnahmebedingungen

Für den Sonderpreis des Arbeitgeberverbands gelten analog dieselben Bedingungen wie für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus.

Bewerbungen für den Sonderpreis des Arbeitgeberverbands müssen als solche deklariert werden.

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